Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gültigkeit und Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen sind verbindlich für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
2. Andere oder zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Teil des Vertrags, wenn ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt wurde, auch wenn sie bekannt sind.
§ 2 Verbindliche Vereinbarungen und Auftragsdurchführung
1. Verbindliche Vereinbarungen:
Die Absprachen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind rechtlich bindend, sobald der Auftraggeber ein Angebot oder einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Ebenso gilt dies, wenn der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat.
2. Umsetzung der Leistungen:
Die erbrachten Leistungen werden gemäß den im Angebot oder Auftrag festgelegten Vereinbarungen ausgeführt. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags sind nur dann gültig, wenn sie von den dazu befugten Personen schriftlich, in Ausnahmefällen auch mündlich, festgelegt werden.
§ 3 Vertragsbedingungen und Gewährleistung
1. Erfüllung und Abnahme bei wiederkehrenden Leistungen:
Bei wiederkehrenden Leistungen gelten die Dienstleistung des Auftragnehmers als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwände erhebt. Die Einwände müssen Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels genau beschreiben.
2. Abnahme bei einmaligen Dienstleistung:
Bei einmaligen Dienstleistung, wie beispielsweise Bauendreinigungen, erfolgt die Abnahme – gegebenenfalls auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Wenn der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nachkommt, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Arbeitsergebnis als nicht abgenommen.
3. Mängel und Nachbesserung:
Berechtigte Beanstandungen seitens des Auftraggebers verpflichten den Auftragnehmer zur Nachbesserung. Für Mängel und Schäden, die auf unvollständige Informationen oder unzureichende Zugänglichkeit der zu reinigenden Flächen seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung übernommen.
4. Rechte des Auftraggebers bei erheblichen Mängeln:
Wenn ein Mangel nicht beseitigt werden kann oder eine weitere Nachbesserung unzumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht steht dem Auftraggeber bei nur geringfügigen Vertragswidrigkeiten nicht zu.
5. Schadensersatzansprüche:
Schadensersatzansprüche können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Die Ersatzpflicht ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns beschränkt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
6. Gewährleistungsfrist:
Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate.
§ 4 Ausschluss der Einbehaltung von Sicherheitsbeträgen durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf das Recht, Sicherheitsbeträge für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen oder mögliche Gewährleistungsansprüche einzubehalten.
§ 5 Aufmaß gemäß Richtlinien und Anerkennung von Maßen
1. Die für die Abrechnung maßgeblichen Größen werden gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks ermittelt.
2. Sollte der Auftraggeber keinen unmittelbaren Einspruch gegen die ermittelten Maße erheben, gelten diese Maße als anerkannt.
3. Im Falle der Feststellung, dass die zugrunde gelegten Maße ungenau sind, gelten die gemeinsam vom Auftraggeber und Auftragnehmer neu festgelegten Maße nur für künftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für vergangene Leistungen sind ausgeschlossen.
§ 6 Haftung und Versicherung für Reinigungsschäden
1. Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für nachweisliche Schäden, die als direkte Folge von Reinigungsmaßnahmen entstehen, innerhalb der Deckung seiner abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers stellt er einen konkreten Versicherungsnachweis zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Haftung entfällt, wenn Schäden dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden.
2. Bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Preisanpassung bei Änderung von Tarifen und Gesetzen
Die in unserem Angebot aufgeführten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Bereich der Sozialversicherung und Steuergesetzgebung. Bei Änderungen dieser Vorschriften passen sich unsere Preise entsprechend an. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise und sind exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 8 Zahlungsbedingungen und Verzugsregelung
1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne jeglichen Abzug zahlbar.
Bitte beachten Sie, dass Skontoabzüge nicht berücksichtigt werden.
2. Monatspauschalen sind bis spätestens zum letzten Tag des jeweiligen Monats fällig.
3. Falls das Zahlungsziel überschritten wird, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, zusätzliche Verzugsschäden geltend zu machen.
§ 9 Der Gerichtsstand im Vertragswesen
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
Der Gerichtsstand ist der Ort, an dem rechtliche Auseinandersetzungen im Fall von Meinungsverschiedenheiten vor Gericht verhandelt werden. In diesem Vertrag haben wir festgelegt, dass im Falle von Streitigkeiten ausschließlich das Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig ist. Diese Festlegung bietet beiden Vertragsparteien Klarheit und Sicherheit, da sie im Voraus wissen, an welchem Gericht mögliche Rechtsstreitigkeiten ausgetragen werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahl des Gerichtsstands normalerweise in gegenseitigem Einvernehmen getroffen wird und als Bestandteil des Vertrags dient, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden. In der Praxis erleichtert dies die Lösung von Streitigkeiten und trägt zur Rechtssicherheit bei. Wir empfehlen, sich vor Vertragsabschluss rechtlich beraten zu lassen, um den Gerichtsstand und seine Bedeutung vollständig zu verstehen.
§ 10 Salvatorische Klausel (Gültigkeit trotz Einzelunwirksamkeit)
Um die rechtliche Sicherheit und Klarheit unserer Verträge zu gewährleisten, möchten wir auf die Bedeutung der nachstehenden Salvatorischen Klausel hinweisen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung, sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich, am nächsten kommt.
Diese Klausel dient dazu, die Integrität des Vertrags zu bewahren und sicherzustellen, dass auch im Falle der Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel die übrigen Bestimmungen unverändert in Kraft bleiben. Sie trägt zur Rechtssicherheit bei und ermöglicht eine reibungslose Vertragsabwicklung.
§ 11 Datenschutz und Geschäftsdatenverarbeitung
Im Rahmen des Datenschutzes möchten wir Sie darüber informieren, dass geschäftsnotwendige Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) in elektronischer Form gespeichert und verwaltet werden. Dies geschieht im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und dient der Erfüllung unserer geschäftlichen Verpflichtungen. Ihre Daten werden ausschließlich für notwendige geschäftliche Zwecke verwendet und unterliegen strengen Sicherheitsmaßnahmen, um den Schutz und die Vertraulichkeit Ihrer Informationen sicherzustellen. Bei Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.